DER DIREKT BESTATTUNGSDIENST
IM STERBEFALL
  ...kommt unser Berater zu Ihnen. Vorab sollten Sie sich Gedanken machen, welche Bestattungsart (anonyme Urnen- oder Seebestattung) und ggf. welcher Friedhof in Frage kommt.
 
Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten:
 
Im Todesfall benötigen wir den Totenschein (Bescheinigung vom Arzt, der den Tod feststellt)
Handelt es sich um eine ledige Person brauchen wir die Geburtsurkunde
Beim Tod eines Ehepartners ist außerdem die Heiratsurkunde oder das Stammbuch erforderlich
Bei einer bereits verwitweten Person benötigen wir zusätzlich zur Heiratsurkunde bzw. zum Stammbuch die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners
Bei einer geschiedenen Person muss der Heiratsurkunde das Scheidungsurteil (mit Datum der Rechtskraft der Scheidung) hinzugefügt werden
  Diese Unterlagen müssen im Original beim Standesamt vorgelegt werden. Wenn Sie uns diese vollständig zur Verfügung stellen, können wir schon wenige Tage später die Sterbeurkunden überreichen, die für finanzielle und rechtliche Angelegenheiten erforderlich sind.