DER DIREKT BESTATTUNGSDIENST
Geschäftsbedingungen DBD Direkt Bestattungsdienstes GmbH
Die in unseren Kostenvoranschlägen und Aufträgen ausgewiesenen Auslagen sind freibleibend vorausberechnet und können sich bei der Endabrechnung noch ändern. Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe weiterberechnet. Nachträglich in Auftrag gegebene Leistungen werden zusätzlich berechnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gesamtkosten der Bestattung zu tragen. Werden die Bestattungskosten ganz oder teil- weise durch Dritte gezahlt, bleibt der Auftraggeber der Gesamtschuldner der Bestattung. Dies gilt auch dann als vereinbart, wenn die Bestattung ganz oder teilweise durch die Sozialbehörden beglichen wird.
Rügen wegen offensichtlicher Mängel an Sarg, Urne, Ausstattung, Kleidung des/ der Verstorbenen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns durch den Auftraggeber vor der Durchführung der Bestattung angezeigt werden.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für unsere Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber erklärt, dass er davon in Kenntnis gesetzt ist, dass durch den vorstehenden Auftrag entstehenden Forderungen an die ADELTA.FINANZ AG, Schinkelstrasse 44a, 40211 Düsseldorf sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Konto zu leisten sind.
Unsere Bestattungskostenrechnungen sind 21 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar.
Der DBD-Direktbestattungsdienst GmbH kann auch nach Ankündigung vor Erfüllung des Vertrages auf Vorkasse bestehen.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % jährlich über dem jeweiligen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu fordern.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung nicht von uns zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseren durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerb. Stattdessen können wir als Pauschale 20 % der Vertragssumme (abzüglich der Fremdgelder) verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.
Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber diese zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar sind.


Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübeck